Unsere Leistungen für Sie


Wir chauffieren Sie in Ihrem Traum - Hochzeitsauto z. B. von zu Hause zur Kirche oder zum Standesamt, anschließend zum Fototermin und zur Location.

 

 

Gerne richten wir uns nach Ihren individuellen Wünschen.

 



Bis 3 Stunden Fahr- und Wartezeit 380,- €

Jede weitere Stunde wird mit 80,- € berechnet


Alle Preise beziehen sich auf die Fahr- und Wartezeit bei Ihnen vor Ort.

Die An- und Abfahrtszeit bis zu 50 KM von unserem Standort Wuppertal ist frei.

Alle Preise beinhalten die innerhalb der Buchungsdauer gefahrenen Kilometer,

den Chauffeur, Benzin, und die Versicherung.

 

Während der Wintermonate fahren wir nur eingeschränkt, abhängig von

Witterung und Entfernung.


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Beförderungsvertrag:
Für alle geschlossenen Beförderungsverträge gelten ausschließlich unsere Beförderungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

 

Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle in unserem Angebot genannten Preise sind Endpreise. Alle Angebote begrenzen sich auf das angegebene Gültigkeitsdatum. Alle Verträge enthalten immer einen Fahrer. Der Mindestanmietungszeitrahmen beträgt von Montag bis Donnerstags zwei Stunden und von Freitag bis Sonntag 3 Stunden. Verträge kommen zustande, wenn diese vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gegeben und von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte der Auftraggeber den Termin schuldhaft verpassen, nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig stornieren (mindestens 2 Wochen im Voraus), fällt der gesamte Mietpreis an. Storniert der Auftraggeber vor Ablauf der zwei Wochen Frist den Beförderungsvertrag, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- fällig.

 

Vertragserfüllung und Gewährleistung:
Sollten wir durch technische Mängel, Witterungsumstände (z.B. Glatteis, Schnee, Streusalz, Sturm o.ä.), höhere Gewalt den Beförderungstermin nicht einhalten können, so hat der Auftraggeber wegen der Einmaligkeit des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Entschädigung. Wenn noch möglich unterrichten wir den Mieter vorab telefonisch hiervon.

Ein technischer Ausfall während der Fahrt ist nicht kalkulierbar. Schadensersatzansprüche nicht zulässig. In dem Fall des nicht zu Stande Kommens des Beförderungsvertrages erhält der Auftraggeber sein Geld zurück. Offensichtliche Mängel sind sofort, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen nach Ausführung des Beförderungsvertrages schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus werden keine Schadensersatzansprüche anerkannt.


Sorgfaltspflicht:
Wegen der Größe und der Ausstattung des Fahrzeugs obliegt dem Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Es ist daher darauf zu achten, dass die Fahrstrecke nicht durch unwegsames Gelände, sehr enge Straßen o.ä. verläuft. Verkehrsregeln sind in jedem Fall zu beachten.


Haftung bei Schäden:
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Fahrzeug, auch an anderen beteiligten Fahrzeugen, die durch den Auftraggeber oder dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, sofern diese die Verkehrssicherheit des Auftraggebers, Fahrers, Fahrzeugs oder dritter gefährdet. Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass alle Oldtimer-Fahrzeuge auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 50er und 60er Jahre entsprechen, so fehlen in diesen Fahrzeugen z.B. die Kopfstützen und Sicherheitsgurte.


Datenspeicherung:
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes

(§ 26 BDSG) zulässig EDV-mäßig speichern und verarbeiten.


Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter:
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.


Versicherungen:
Es sind alle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend geforderten Versicherungen abgeschlossen worden, die für Schäden haftet, die vom Fahrer oder einem Beauftragten verursacht wurden. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Für Schäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, sind wir nicht haftbar zu machen. Hierzu sind alle Schadensersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Von uns verursachte Sachschäden sind auf 500,- € begrenzt.


Anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und Gerichtstand ist 42103 Wuppertal